| Veranstaltung: | Bundesdelegiertenversammlung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesjugendarbeit (dort beschlossen am: 20.03.2025) |
| Status: | Angenommen |
| Beschlossen am: | 06.04.2025 |
| Angelegt: | 04.04.2025, 21:17 |
A11: Mandat zur Einreichung für Satzungsänderung an den DWV
Antragstext
Die Deutsche Wanderjugend im Schwäbischen Albverein, Fabian Kempe,
Vorstandsmitglied DWJ Landesverband Hessen und der Bundesjugendbeirat beantragen
ein Mandat der Bundesdelegiertenversammlung zur Einreichung verschiedener
Satzungsänderungen zur erhöhten Sichtbarkeit und besserem Mitspracherecht der
Jugendvertretungen im Deutschen Wanderverband.
Satzung Deutscher Wanderverband:
Antrag 1: Stimmrecht für die DWJ
Antragstext
Änderung in §11 Mitgliederversammlung.
Füge nach (4) den folgenden neuen Abschnitt als Abschnitt (5) ein:
(5) Die Deutsche Wanderjugend hat eine Stimme mehr als das ordentliche Mitglied
mit den meisten Stimmen. Die Delegierten der Deutschen Wanderjugend werden von
der Bundesdelegiertenversammlung der Deutschen Wanderjugend oder, sofern
zeitlich nicht möglich, vom Bundesjugendbeirat der Deutschen Wanderjugend
ernannt und entsandt.
Die folgenden Abschnitte (5) bis (15) verschieben sich entsprechend.
Antrag 2: Klärung, wer den Vorstand erweitert.
Antragstext
Änderung in § 12 Verbandsvorstand.
Ändere Satz 1 in (1), vorher:
Der Verbandsvorstand besteht zwingend aus dem Präsidium gem. § 5 und kann
erweitert werden um:
hin zu
Der Verbandsvorstand besteht zwingend aus dem Präsidium gem. § 5 und kann durch
die Mitgliederversammlung erweitert werden um:
Antrag 3: Adaption der Vereinigung der Stimmen
Antragstext
Änderung in §11 Mitgliederversammlung.
Ändere §11 (6) Satz 1, vorher:
Ein Delegierter kann mehrere Stimmen seines Vereins auf sich vereinen.
hin zu:
Ein Delegierter kann bis zu 3 Stimmen seines Vereins auf sich vereinen.
Antrag 4: Entfernung einheitlicher Stimmabgabe
Antragstext
Änderung in §11 Mitgliederversammlung
Streiche §11 (6) Satz 3, vorher:
Die Stimmabgabe eines ordentlichen Mitglieds hat einheitlich zu erfolgen.
Begründung für Antrag 1
Der Deutsche Wanderverband verpflichtet sich mit der Präambel seiner Satzung zur
Geschlechtergerechtigkeit und Förderung der Jugend. Dennoch gibt er den vielen
jungen Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern, die in der Deutschen
Wanderjugend organisiert sind, keinerlei direktes Mitspracherecht in seinem
höchsten Gremium.
Wir stellen fest, dass Jugendmitglieder bei der Suche nach Delegierten oft
übergangen werden, daher schafft der DWV hier für diese Personen eine Plattform.
Den Mitgliedsvereinen steht es selbstverständlich frei, darüber hinaus Personen
aus den Jugendstrukturen für deren Delegation zu bestimmen.
Das frühe Einbinden des Nachwuchses fördert und ermöglicht es,
zukunftsorientiert aufgestellt zu sein und die Interessen aller Gruppen des
Wanderverbands zu hören. Weiterhin wird der DWV so seiner Eigenverpflichtung
gerecht.
Begründung für Antrag 2
Dieser Antrag dient der Klarstellung, wer den Verbandsvorstand erweitert. Dies
ist zwar in den Aufgaben der MV bereits implizit festgelegt; dort heißt es in
§12 (13) 3. "Wahl des Verbandsvorstands". Diese Änderung sorgt dafür, dass diese
Information auch an der Stelle, die den Verbandsvorstand regelt, klar
ersichtlich ist. Hierzu gehört insbesondere die Position der Jugend, die aus
unserer Sicht von der Mitgliederversammlung bestätigt werden sollte.
Begründung für Antrag 3
Demokratie lebt von Meinungsvielfalt. Mehrere Stimmen, in Extremfällen bis zu
11, auf eine Person zu vereinen, ist aus unserer Sicht das Gegenteil. Für uns
ist es fraglich, ob dies die demokratischen Grundsätze sein sollen, die wir als
Verband leben möchten. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass es einer großen
Kraftanstrengung benötigt, sowohl die finanziellen Mittel, sowie Delegierte an
sich zu finden und sehen durch diese Änderung einen dahingehenden Kompromiss.
Begründung für Antrag 4
Auch hier sehen wir die Meinungsvielfalt eingeschränkt und wünschen uns, dass
die Entscheidung über eine einheitliche Stimmabgabe den Delegationen obliegt und
nicht durch die Satzung festgeschrieben ist. Aus unserer Sicht wird dadurch auch
hier die Meinungsvielfalt unseres Verbandes deutlicher.

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