| Veranstaltung: | Bundesdelegiertenversammlung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesjugendbeirat (dort beschlossen am: 25.02.2024) |
| Status: | Modifiziert |
| Angelegt: | 10.04.2024, 17:17 |
A4: Einrichtung eines bundesweiten Arbeitskreises Inklusion
Antragstext
Bei der Deutschen Wanderjugend (DWJ) gilt: Alle sind willkommen. Doch es gibt
immer noch Barrieren für Menschen mit Behinderung und anderen
Teilhabebeschränkungen. Um das zu ändern, beschließt die
Bundesdelegiertenversammlung (BDV) die Einrichtung eines bundesweiten
Arbeitskreises (AK) Inklusion. Der AK wird ab sofort tätig und steht allen
Menschen mit und ohne Behinderung offen, die sich für Inklusion einsetzen
wollen.
In den Arbeitskreis soll jeder Landesverband, jeder Gebiets- und Hauptverein
innerhalb der DWJ mindestens eine Person entsenden, um eine Wirkung auf alle
Strukturen bundesweit zu gewährleisten. Alle Strukturen mit hauptamtlichem
Personal, mögen diesem Ressourcen geben, um im Arbeitskreis Inklusion
mitzuwirken.
Der Arbeitskreis strebt an sich viermal pro Jahr zu treffen. Für seine Arbeit
stellt der DWJ Bundesverband dem AK ein jährliches Budget von mindestens 10.000
Euro für mindestens vier Jahre zur Verfügung, die der AK in Rücksprache mit dem
Bundesjugendbeirat für seine Arbeit aufwenden kann.
Der Arbeitskreis arbeitet eigenständig und selbstbestimmt und berichtet dem
Bundesjugendbeirat und der BDV über seine Fortschritte. Ziel ist es, den Ist-
Stand in den Gebietsvereinen zu erheben und in vier Jahren ein konkretes
Inklusionskonzept vorliegen zu haben, das es allen Strukturen bundesweit
ermöglicht, alle Menschen an ihren Aktivitäten teilhaben zu lassen.
Begründung:
Bereits die BDV 2013 beschloss ein Positionspapier mit dem Titel „DWJ 2020“, für
2020 war darin festgehalten „Die DWJ ist inklusiv“. Dieses Ziel wurde nicht
erreicht. Bereits in der ersten Leitlinie – Unsere Rechte des
FAIR.STARK.MITEINANDER.-Schutzkonzeptes ist klar festgehalten „Alle sind
willkommen“. Darin heißt es weiter „Alle Personen dürfen mitmachen. Es ist zum
Beispiel egal, ob ich Einschränkungen habe“. Diesem Anspruch wird die DWJ aber
bis heute nicht gerecht. Wirklich allen Kindern und Jugendlichen einen Raum zur
Beteiligung und persönlicher Entwicklung zu bieten, ist aber unbedingt der
Anspruch aller Gliederungen der Deutschen Wanderjugend. Bei der BDV 2010 wurde
die Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft Prävention beschlossen. In großer,
bundesweiter, vereinsübergreifender und transparenter Arbeit konnte dabei unser
Schutzkonzept FAIR.STARK.MITEINANDER. entwickelt werden. Dieses Schutzkonzept
besteht nun seit 15 Jahren und stellt einen absoluten Meilenstein und
Grundpfeiler der DWJ dar. Was uns im Bereich Prävention eindrucksvoll gelungen
ist, können und wollen wir auch im Bereich Inklusion wiederholen.
Änderungsanträge
- Ä1 (Adina (AG BaWü), Angenommen)

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