Änderungsantrag III – Demokratie in Offenheit und Vielfalt
Die Menschenrechte sind ihrem Wesen nach allgemeingültig, gelten für jeden Menschen gleichermaßen, sie sind unveräußerlich und unteilbar, letzteres schreibt den Anspruch fest, die Menschenrechte stets in ihrer Gesamtheit zu verwirklichen.
Die Aufzählung im Entwurf des Positionspapiers kann hierbei den Anschein erwecken, die Menschenrechte aufzuzählen, dabei sind Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit Teile der vorgenannten freiheitlich demokratischen Grundordnung und die Meinungsfreiheit nur eine unter vielen Menschen- und Grundrechten, wie etwa auch das Recht auf Asyl.
Zugunsten der Konsolidierung des Positionspapiers und um Dopplungen mit den Ausführungen und der Kernbotschaft des ergänzenden Absatzes aus Änderungsantrag I Ohne Ehrenamt geht’s nicht zu vermeiden, schlägt die Deutsche Wanderjugend im Landesverband Hessen vor, die beiden Absätze "Offenheit und Vielfalt" sowie "Demokratie und Menschenrechte" zu einem gemeinsamen Absatz names "Demokratie in Offenheit und Vielfalt" zusammenzufassen

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