Auf außerörtlichen Straßen ohne bauliche Trennung, jedoch mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung gilt für PKW keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Dies sind keine Autobahnen.
Deshalb würde ich den Zusatz "auf Autobahnen" streichen, um dieses "Schlupfloch" zu schließen.
| Antrag: | Selbstverpflichtung: nachhaltige Mobilität und freiwilliges Tempolimit (120 km/h) bei DWJ-Fahrten |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jakob (AG BaWü) |
| Status: | Angenommen |
| Angelegt: | 12.04.2024, 23:30 |

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